Pascal Meiser: „Juristische Massenvernichtungswaffen“ des Investitionsschutzes stoppen!

  • 14. Dezember 2018
  • Reden

Mit der Erteilung des Verhandlungsmandats an die Europäische Kommission für einen Multilateralen Investitionsgerichtshof wurde dem Ganzen die Krone aufgesetzt. Sollte ein solcher Investitionsgerichtshof zustande kommen, würde das System der Sonderklagerechte für Konzerne weiter zementiert. Für uns LINKE bleibt es dabei: Eine Paralleljustiz für ausländische Konzerne, das ist und bleibt aus unserer Sicht mit Demokratie und Rechtsstaat unvereinbar!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um einen multilateralen Investitionsgerichtshof dreht sich im Kern immer um die gleichen Fragen: Wollen wir, dass ausländische Konzerne ganze Länder mit Milliardenklagen überziehen können, wenn diese Konzerne glauben, dass politische Entscheidungen ihre Gewinne schmälern, oder wollen wir das nicht? Wollen wir das selbst dann, wenn diese Entscheidungen von demokratisch gewählten Parlamenten oder Regierungen getroffen werden und dem Schutz von Umwelt und Menschen dienen, oder wollen wir das nicht?

Für uns als Linke bleibt es dabei: Wir lehnen jegliche Paralleljustiz für ausländische Konzerne ab, und das ohne Abstriche, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zwischenstaatliche Abkommen, die ausländischen Konzernen Sonderklagerechte einräumen, gibt es in der Tat schon seit vielen Jahrzehnten. Und sie richten auch seit vielen Jahrzehnten viel Schaden an, zunächst vor allem in Entwicklungsländern. Inzwischen werden sie aber auch mehr und mehr zu einer Bedrohung von Demokratie und Rechtsstaat bei uns in den westlichen Industriestaaten. Der weltweit renommierte Investitionsrechtsanwalt George Kahale, der seit vielen Jahren mit solchen Konzernklagen sein Geld verdient – hören Sie von der FDP genau zu –, hat diese Investitionsschutzabkommen jüngst als – Zitat – „juristische Vernichtungswaffen“ in den Händen transnationaler Konzerne bezeichnet,

(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Aha!)

und das aus gutem Grund; denn solche Klagen können den Steuerzahler Milliarden kosten.

Nehmen wir die schon erwähnte laufende Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall, der die Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage einer solchen Regelung wegen des Atomausstiegs verklagt – dabei geht es um 4,3 Milliarden Euro plus Zinsen – oder das Beispiel des britischen Ölkonzerns Rockhopper. Nachdem in Italien zum Schutz der Umwelt eine neue küstennahe Ölförderung verboten wurde, hat dieser Ölkonzern Italien auf über 250 Millionen US-Dollar verklagt, darunter auf über 200 Millionen US-Dollar Entschädigung für entgangene Profite, die ein neues Ölfeld möglicherweise – möglicherweise! – eingebracht hätte. Sie von der FDP, der Union und leider auch Sie von der SPD sagen weiterhin, solche Klagemöglichkeiten seien kein Problem. Das ist doch absurd, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit der Erteilung des Verhandlungsmandats an die Europäische Kommission für ein multilaterales Investitionsgericht wurde dem Ganzen die Krone aufgesetzt. Denn eines ist klar: Kommt ein solcher Investitionsgerichtshof zustande, wird das System der Sonderklagerechte für Konzerne weiter zementiert. Daran ändern auch die kosmetischen Verbesserungen nichts, liebe SPD, auf die Sie so stolz sind, mit denen Sie Ihre in dieser Frage ja sehr kritische Parteibasis ruhigstellen wollen.

Millionen Menschen in Deutschland und in ganz Europa haben in den vergangenen Jahren gegen neue Investitionsschutzabkommen wie das berühmt berüchtigte TTIP-Abkommen mit den USA und das CETA-Abkommen mit Kanada protestiert. Bei aller Verleumdung, die ich hier darüber höre, bin ich stolz, dass ich, bevor ich in den Bundestag einzog, ein aktiver Teil dieser breiten außerparlamentarischen Bewegung sein durfte,

(Beifall bei der LINKEN)

auch mit vielen aus meiner Fraktion und aus der Fraktion der Grünen. Wenn ich mir anhöre, wie leicht Sie es sich machen, wie Sie weiter unverdrossen für dieses Konzernklagerecht werben, dann scheint mir, Sie haben nichts, aber auch gar nichts von den Sorgen dieser Menschen verstanden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn Sie schon nicht auf diese Menschen hören wollen, dann nehmen Sie zumindest endlich ernst, was der Deutsche Richterbund sagt. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss bezeichnet er den vorliegenden Vorschlag für einen multilateralen Investitionsgerichtshof als – Zitat – „ein Sondergericht ohne nachgewiesene Notwendigkeit“. Und weiter – ich zitiere –: „Das … Mandat zielt auf die Einrichtung eines Gerichts, dem auch weiterhin demokratisch gesetztes Recht als Entscheidungsbasis fehlt.“ Übersetzt heißt das so viel wie: Es ist völlig ungeklärt, in welchen Fällen ein Konzern ein Land zum Beispiel auf entgangene Profite verklagen kann. Daher – so der Deutsche Richterbund unmissverständlich – sollten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung – es sind nicht mehr viele da – das Mandat für Verhandlungen zur Errichtung eines multinationalen Investitionsgerichts ablehnen. Ein solch harsches Urteil der Vertretung von immerhin fast 17 000 Richtern und Staatsanwälten in Deutschland können Sie doch nicht einfach ignorieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der LINKEN)

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die FDP in ihrem Antrag noch weitreichendere Sonderrechte für Konzerne fordert und damit versucht, die Bundesregierung vor sich herzutreiben. Bei dem heute dazu vorliegenden Antrag der Grünen, dem wir die erneute Debatte über dieses heikle Thema zu verdanken haben, ist uns auch nach mehrmaligem Lesen nicht ganz klar geworden, ob Sie in der Konsequenz eigentlich für Sonderklagerechte für ausländische Konzerne sind oder nicht.

Im Moment nicht, danke. Tut mir leid!

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Antwort ist „nicht“!)

– Das freut mich zu hören. – Nach Lage der Dinge ist dieser Antrag für uns zurzeit leider nicht zustimmungsfähig; aber, liebe Katharina Dröge, vielleicht gelingt es dir, das im Ausschuss aufzuklären und uns zu überzeugen.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht da drin!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir als Linke sind für internationale Abkommen zur Gestaltung des Welthandels. Dabei unterscheiden wir uns in dieser Frage ganz fundamental von den Positionen der AfD. Doch statt exklusiver Klagerechte für Konzerne, wollen wir dafür sorgen, dass international agierende Unternehmen endlich Arbeitnehmerrechte und Umweltschutzstandards einhalten müssen. Die Erfahrung zeigt: Dabei reichen keine freundlichen Appelle. Vielmehr brauchen wir klare und verbindliche Regeln für die Unternehmen, die auch eingeklagt werden können.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir unterstützen daher das Vorhaben, im Rahmen der Vereinten Nationen einen verbindlichen Vertrag über die Pflichten international agierender Konzerne abzuschließen. Das ist ein Prozess, der unter dem Namen UN-Binding-Treaty bereits seit 2014 in Gang ist, der aber leider bisher keinerlei Unterstützung durch die Bundesregierung erfährt. Heute können wir das ändern. Wenn Sie wollen, dass die Globalisierung gerecht gestaltet wird, stimmen Sie unserem Antrag zu, unterstützen Sie den UN-Binding-Treaty und stoppen Sie die weitere Stärkung der Macht großer Konzerne durch die Etablierung eines internationalen Investitionsgerichtshofs.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)