Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei der ortsgebundenen Plattformarbeit
Drucksache Nr.19//16886 – Ortsgebundene Plattformarbeit muss grundsätzlich als abhängig Beschäftigung gelten. Nur so kann der Gesetzgeber die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung der Beschäftigten gewährleisten und zugleich die Lohndumpingstrategien der Plattformbetreiber beenden.