Drucksache Nr.19//19786 - In Deutschland werden jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von rund 15 % des BIP im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe beschafft. Als größter Auftraggeber am Markt muss der Staat Vorbild sein und darf keinen Billiganbietern mit Niedriglöhnen den Zuschlag erteilen. Tariftreueregelungen in der öffentlichen Vergabe können deshalb ein geeignetes Mittel zur Stärkung des Tarifvertragsystems sein. Bisher fehlt es auf Bundesebene an einer entsprechenden Regelung.
weiterlesen "Titel: Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe"