Pascal Meiser: Mitbestimmung auch im Öffentlichen Dienst stärken!

24.02.2021 – Personalräte sorgen für Mitbestimmung und Schutz der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Die Modernisierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist daher längst überfällig. Doch zentrale Probleme bleiben ungelöst. An einigen Stellen soll die Mitbestimmung der Personalräte sogar ausgehebelt werden. Respekt für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst sieht anders aus.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute hier über die Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sprechen, dann sprechen wir über nicht weniger als über die Rahmenbedingungen für mehr als eine halbe Million Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes.

Angesichts dessen, was diese auch in der Coronakrise für unser Gemeinwesen leisten, möchte ich die Gelegenheit nutzen, ihnen allen namens meiner Fraktion Die Linke dafür meinen herzlichen Dank auszusprechen.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Stellvertretend seien hier nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit genannt, die in einem großen Kraftakt weiter dafür sorgen, dass das Kurzarbeitergeld landauf, landab zügig ausgezahlt wird. Mein Dank gilt aber auch den Personalrätinnen und Personalräten, die auch in der Pandemie tagtäglich dafür sorgen, dass die Interessen der Beschäftigten und der Schutz der Gesundheit nicht übergangen werden.

Wenn wir heute über die Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sprechen, dann sprechen wir letztlich auch und vor allem darüber, ob und wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes die demokratische Mitbestimmung in der Arbeitswelt, in ihren Dienststellen erfahrbar ist.

Dazu ist es in der Tat höchste Zeit, das bestehende Gesetz, das an vielen Stellen den Geist einer anderen Zeit atmet, umfassend zu modernisieren, und einige der vorgeschlagenen Neuregelungen finden dabei ausdrücklich auch unsere Zustimmung. Dazu gehören das Wahlrecht ab 16 Jahren bei den Personalratswahlen, die Übergangsregelungen zur Vermeidung personalratsfreier Zustände und auch neue Mitbestimmungstatbestände. Es bleiben jedoch einige größere Baustellen, die Ihnen auch die Personalvertretungen und die Gewerkschaften ins Stammbuch geschrieben haben. Ich möchte drei davon hier herausheben.

Erstens. Ja, wir brauchen eine stärkere ressortübergreifende Beteiligung der Personalvertretungen bei Regelungen, die mehrere Behörden betreffen. Deshalb ist es richtig, die bisher informell bestehende Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte aufzuwerten. Aber wer es mit der Demokratie am Arbeitsplatz ernst meint, der muss auch dafür sorgen, dass Mitbestimmung mehr ist, als einfach nur unverbindliche Stellungnahmen abzugeben. Deswegen brauchen wir ein echtes Mitbestimmungsrecht bei ressortübergreifenden Fragen, zum Beispiel bei der Digitalisierung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zweitens. Das ist eines der großen Probleme: Sie wollen den obersten Dienstherren – also in den Ministerien den Ministern und Ministerinnen – pauschal das Recht einräumen, Entscheidungen der Einigungsstelle, die im Streitfall zwischen Dienststelle und Personalrat zu vermitteln und zu entscheiden hat, aufzuheben. Damit führen Sie die gesamte Mitbestimmung ad absurdum. Ja, auch mir ist das entsprechende über 20 Jahre alte Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt. Aber so, wie Sie das auslegen, macht es die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst beim Bund kaputt; das sage ich Ihnen, meine Damen und Herren.

Drittens. Dass bei einem Gesetzentwurf, bei dem es um die Modernisierung des Personalvertretungsrechts geht, bei dem es auch darum geht, es für die Herausforderungen der Digitalisierung fit zu machen, kein digitales Zutrittsrecht für die Gewerkschaften zum Betrieb, zur Dienststelle ermöglicht wird, halte ich für ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das schwarze Brett findet in Zeiten von Homeoffice leider nur wenig Beachtung. Da müssen Sie nachbessern.

Ich komme zum Schluss. Zusammengenommen kann ich mich nur dem Fazit des Deutschen Gewerkschaftsbundes anschließen: Die vorgesehenen Änderungen werden dem Ziel, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst auf einem zeitgemäßen Niveau weiterzuentwickeln, leider noch nicht gerecht. Hören Sie auf die Personalvertretungen und die Gewerkschaften und natürlich auch auf uns, und bessern Sie den vorliegenden Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren nach!

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)