Pascal Meiser: Unternehmenshilfen an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen koppeln

26.02.2021 – Die Bundesregierung hat bei der Gestaltung der Wirtschaftshilfen auf ganzer Linie versagt. Denn die Hilfsgelder kommen nicht nur viel zu spät, sie schützen die Arbeitsplätze von Beschäftigten notleidender Unternehmen auch nicht. Die Wirtschaftshilfen für Unternehmen müssen endlich an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen geknüpft werden!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Versagen der Bundesregierung bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie ist eklatant. Aktuell warten Unternehmen noch in über 170 000 Fällen auf November- und Dezemberhilfen in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro. Auch die neue Überbrückungshilfe III ist viel zu spät und stotternd ans Netz gebracht worden.

Dass es im Rahmen des aktuellen Lockdowns fast drei Monate dauerte, bis das Bundeswirtschaftsministerium das Chaos halbwegs im Griff hatte, ist und bleibt Regierungsversagen erster Güte.

(Beifall bei der LINKEN)

Immer mehr meist kleine Unternehmen, gerade im Einzelhandel oder in der Gastronomie, stehen durch dieses Regierungsversagen inzwischen am Abgrund. Ich sage Ihnen: Das darf so nicht länger weitergehen.

(Beifall bei der LINKEN)

„Die Bürgerinnen und Bürger brauchen keinen Wirtschaftsminister, der sich für selbstverschuldete Verzögerungen entschuldigt, sondern einen, der sich selbst darum kümmert, dass es endlich schneller läuft.“ Das hat der Kollege Post von der SPD kürzlich gesagt. Recht hat er, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Doch das Versagen der Bundesregierung geht auch dort weiter, wo tatsächlich Hilfen fließen. Dort erwarten die Beschäftigten völlig zu Recht, dass ihnen nicht die Kündigung droht, wenn ihr Unternehmen mit Steuermitteln unterstützt wird. Hier können sich auch die SPD und Arbeitsminister Heil nicht länger einen schlanken Fuß machen. So erreichen uns immer wieder Berichte, dass Unternehmen Entlassungen vornehmen, obwohl sie Wirtschaftshilfen erhalten haben, oder dass Unternehmen, die Hilfen erhalten haben, Betriebsräten mitten in dieser Pandemie mit Entlassungen drohen, wenn diese nicht an einer anderen Stelle Zugeständnisse machen.

Frau Katzmarek, mit Blick auf diese Zahlen können Sie sich doch hier nicht hinstellen und sagen, wir hätten bei der Arbeitslosigkeit kein Problem. Innerhalb des letzten Jahres ist auch bei uns in Deutschland die gemeldete Arbeitslosigkeit um fast 20 Prozent gestiegen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Eigentlich müssten doch bei der Bundesregierung alle Alarmglocken klingeln. Doch weit gefehlt! Warum, verdammt noch mal, sind Sie hier so zögerlich? Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU und von der SPD, sorgen Sie nicht dafür, dass staatliche Wirtschaftshilfen an ein Verbot betriebsbedingter Kündigung gekoppelt werden?

(Beifall bei der LINKEN)

Natürlich – und das sage ich immer wieder gern hier – gibt es auch viele Unternehmer, die in dieser Krise ein hohes Maß an Verantwortung zeigen. Aber dort, wo das nicht der Fall ist – und sei es bei einer Minderheit –, muss der Staat klare Regeln aufstellen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch wenn Sie gerne darüber hinweggehen: Dass es geht, zeigt ein Blick über die Grenzen. Ich habe es schon in der ersten Lesung hier gesagt. In Italien hat die Regierung bereits zu Beginn der Pandemie ein weitgehendes Kündigungsverbot ausgesprochen, das im Herbst verlängert wurde. Auch in Österreich wurde – das sage ich mit Blick auf den Umsatzersatz in den Novemberhilfen, so wie es in unserem Antrag auch steht – den betreffenden Unternehmen explizit untersagt, Kündigungen auszusprechen. Ich verstehe bis heute nicht, warum Sie das nicht auch in Deutschland so gemacht haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich das kürzlich noch mal auf unsere Bitte hin angeschaut und bestätigt, dass die Bundesregierung das alles durch eine einfache Verwaltungsanweisung auf den Weg bringen könnte. Das Einzige, was es dazu bräuchte, ist der politische Wille, wirklich alles dafür zu tun, dass so wenige Menschen wie möglich in dieser Pandemie ihren Job verlieren. Da muss die Bundesregierung endlich liefern.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme zum Schluss. Sorgen Sie nicht nur dafür, dass die Wirtschaftshilfen endlich schnell und unkompliziert bei den betroffenen Unternehmen ankommen! Stimmen Sie hier und heute unserem Antrag zu, und sorgen Sie so gemeinsam mit uns dafür, dass diese Hilfen an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen gekoppelt werden und somit staatliche Wirtschaftshilfen in dieser Krise immer auch an den Schutz der Beschäftigten gekoppelt sind!

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)