Aushebelung der Unternehmensmitbestimmung einen Riegel vorschieben!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immer wieder hebeln auch große deutsche Unternehmen die wirtschaftliche Mitbestimmung der Beschäftigten und der Gewerkschaften aus, indem sie ihre deutsche Rechtsform in eine ausländische Rechtsform umwandeln, für die das deutsche Mitbestimmungsrecht leider nicht gilt.

Mit der Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie gäbe es nun die große Chance, genau solchen Tricksereien einen Riegel vorzuschieben. Doch leider ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Frage eine einzige Enttäuschung. An anderer Stelle versprechen Sie vollmundig den Schutz der Unternehmensmitbestimmung, aber an dieser Stelle, wo Sie es könnten, wollen Sie nichts dafür tun; dafür fehlt mir wirklich jegliches Verständnis, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Ihrem Gesetzentwurf zufolge sollen die zuständigen Registergerichte bei einem Wechsel der Unternehmensrechtsform die Ausstellung von Formwechselbescheinigungen bei Hinweisen auf missbräuchliche Zwecke verweigern. Richtig so! Doch was Sie nicht tun, ist, festzuschreiben, dass ein solcher Missbrauch vorliegt, wenn der Wechsel der Rechtsform allein mit dem Ziel vorgenommen wird, die deutsche Unternehmensmitbestimmung zu umgehen – und das, obwohl die EU-Umwandlungsrichtlinie gleich mehrfach auf die Notwendigkeit des Schutzes der Mitbestimmung abhebt. Ich sage Ihnen: Das muss dringend korrigiert werden. Das hat Ihnen ja auch der Deutsche Gewerkschaftsbund heute noch einmal unmissverständlich mit auf den Weg gegeben.

(Beifall bei der LINKEN)

Schreiben Sie deshalb im weiteren Gesetzgebungsprozess unzweideutig fest, dass die Registergerichte die Ausstellung einer Formwechselbescheinigung verweigern müssen, wenn es Hinweise auf einen solchen Missbrauch gibt, und stellen Sie explizit klar, dass dies der Fall ist, wenn im Zielland – also in dem Land, in dessen dort geltender Rechtsform die Rechtsform des Unternehmens umgewandelt werden soll – keine Wertschöpfung erbracht wird oder der Verwaltungssitz der Gesellschaft in Deutschland verbleibt!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Nur so kann das vorliegende Gesetz dazu beitragen, dass Mitbestimmungstricksereien künftig ein Riegel vorgeschoben wird und die Mitbestimmung der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften zumindest ein klein wenig besser geschützt wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)